1a-Anforderungsprofil 2024 – zum Download
VIELEN DANK AN ALLE MITWIRKENDEN MITGLIEDER FÜR DIE ZAHLREICHEN INPUTS.
Im Jänner 2023 fand der Kick-off zum neuen Leitbild sowie zum neuen Anforderungsprofil statt. Speziell durch die Branchen- und Arbeitsplatzdynamik der letzten Jahre haben viele Mitglieder den Wunsch nach Weiterentwicklung artikuliert. Somit wurde ausgehend vom Beiratsseminar im Jänner 2023 das Fundament der 1a-Gemeinschaft Schritt für Schritt entwickelt. Das Ziel von Beginn an war es, das gemeinsame Verständnis und die Spielregeln anzupassen und gleichzeitig zu konkretisieren. Die Grundlage des Anforderungsprofils bilden die A,B,C Kriterien. Sie gewichten damit die Anforderungen und Prioritäten.
A-Kriterien:
Diese Kriterien sind für alle Mitglieder bindend und zentrale Grundlage der Gemeinschaft. Die dauerhafte Nichteinhaltung von A-Kriterien kann zu einer Beendigung der 1a-Mitgliedschaft führen. Die Entscheidung darüber wird im Beirat mit 2/3 Mehrheit gefällt.
B-Kriterien:
Diese Kriterien sind wesentliche Elemente im Sinne des gemeinsamen Unternehmensleitbilds und Qualitätsanspruchs. Sie können durch finanzielle Anreize verstärkt werden. (Senkung Mitgliedsbeitrag)
C-Kriterien:
Im Sinne der langfristigen, nachhaltigen Weiterentwicklung der Marke und Gemeinschaft gibt es definierte C-Kriterien. Diese können laufend ergänzt werden und sich über die Jahre zu B-Kriterien weiterentwickeln. C-Kriterien sind freiwillig und können über die Gemeinschaft, die ERFA-Gruppen, Marktpartner und die 1a Marketingberatung auf unterschiedliche Art gefördert werden.
Die Zuordnung der Anforderungen erfolgt dann in den weiteren Beiratssitzungen und ERFA-Tagungen. Dabei wurde der gemeinsame Erfahrungsaustausch in der ERFA erstmals als Pflichtkriterium und somit Grundlage der 1a-Installateure hinterlegt. Auch das 1a-Cert, der 1a-Notruf und diverse CI-Elemente wurden neu eingeordnet und konkretisiert. Am Ende des Prozesses wurden analog mit der Neueinteilung nach A, B und C-Kriterien die Mitgliedsbeitragszahlungen angepasst.
Somit ist das Engagement beim 1a-Notruf und 1a-Cert stärker finanziell beanreizt, die Außendarstellung über das gemeinsame 1a-Logo hingegen eine Selbstverständlichkeit.
Im Anforderungsprofil findet sich auch eine Neuformulierung der Marktpartnerschaft. Statt Zwangseinkauf und Strafzahlung gibt es ein starkes Bekenntnis zum Dialog.
„Nur wenn 1a-Mitglieder und der Marktpartner SHT miteinander im Dialog stehen, so wird es möglich sein, gemeinsam erfolgreich zu sein. Und das bedeutet gelebte Partnerschaft aus meiner Sicht sowohl beruflich als auch privat. Durch´s Reden kommen die Leute zam.“, ist Patrick Lenhart, der 1a-Marketingberatung überzeugt.
In diesem Sinne gilt der Dank allen Beteiligten, damit allen Mitgliedern für die konstruktiven Vorschläge, dem Beirat als wichtiges Beratungs- und Aufsichtsgremium und dem Marktpartner SHT für das Entgegenkommen und Vertrauen in die Partnerschaft.